Die Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt Sie in Schadensfällen, welche durch die Benützung oder Führung eines Fahrzeuges entsteht. Die Versicherung regelt die Auseinandersetzungen bei Schadensfällen bei Streitigkeiten mit Versicherungen und dem Staat. Der Verkehrsschutz kümmert sich aber auch bei Auseinandersetzungen bei Autoverkäufen und setzt sich mit den entsprechenden Garagen oder Leasingfirmen in Verbindung.
In der Regel deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung noch weitere Risiken ab. Hier ein kurzer Überblick:
Rechtsbeistand erhalten vorwiegend
Sie haben auf einer Kreuzung eine schwere Vortrittsmissachtung begangen und nun droht Ihnen ein Führerausweis Entzug. Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung greift in diesem Fall ein und versucht die Behörden zu überzeugen, dass das Vergehen gering ist. Die Versicherung erreicht eine Verwarnung anstelle eines Führerausweisentzugs.
Ein entgegenkommendes Auto fährt mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kurve und verliert die Herrschaft über sein Fahrzeug. Das Auto kollidierte mit Ihnen. Zeugen gibt es keine. Nun müssen Sie trotzdem beweisen, dass Sie das korrekt fahrende Fahrzeug waren. In diesem Fall macht Ihre Versicherungsgesellschaft eine Expertise und beweist Ihre Unschuld.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eignet sich nicht für Fahrzeuglenker, sondern auch Fussgängerinnen und Fussgänger können vom Verkehrsschutz profitieren. Für Automobilistinnen und Automobilisten ist ein Abschluss empfehlenswert, da es gerade bei körperlichen Verletzungen zu kostspieligen Rechtsverfahren kommen kann.
Von der Versicherungsgesellschaft werden in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Ansprüche als Geschädigter oder Opfer übernommen. In der Schweiz hat es sich eingebürgert, dass der Leistungsumfang in einem Schadenfall 250'000 Franken beträgt. Der Geltungsbereich kann sich auf die Schweiz, auf Europa oder auf die ganze Welt beschränken.
Die oben genanten versicherten Risiken sind bei den meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen enthalten. Beachten Sie aber, dass diese Leistungen nicht zwingend sind - jede Versicherungsgesellschaft führt alle Leistungen und Ausschlüsse in den AVBs detailliert auf. Besondere Beachtung sollten Sie auch den Ausschlüssen schenken.
Zwar ist es in der Schweiz üblich, dass die Wartefrist beim Verkehrsschutz drei Monate beträgt. Doch auch hier haben die Versicherungen freie Wahl und es gelten die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) der jeweiligen Versicherung.
In den kommenden Monaten könnte Eiskratzen wieder zum Standardritual werden. Es ist ein lästiges Ritual, aber oftmals ein notwendiges, das man möglichst schnell erledigen möchte. „Schnell“ darf jedoch nicht „nachlässig“ bedeuten. Deshalb hat Juristin Christine Wernli vom Rechtsschutzversicherer Coop Rechtsschutz jüngst im Blog von Helvetia nochmals darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, nur einige Löcher in die Eisschicht auf einer Windschutzscheibe zu kratzen. Sorgfalt ist Pflicht. Wer sich beim Eiskratzen dennoch beeilen möchte, sollte beim Kauf von Eiskratzern darauf achten, sich für ein möglichst gutes Modell zu entscheiden. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Eiskratzern sind gross, wie 2013 ein Test des Touring Clubs Schweiz gezeigt hat.
Wer nur Gucklöcher in eine vereiste Windschutzscheibe kratzt, handelt grob fahrlässig, schreibt Juristin Christine Wernli im Helvetia-Blog. Geschildert wird dort der Fall eines Autofahrers, der aufgrund einer Windschutzscheibe, in die nur Gucklöcher gekratzt wurden, eine Busse erhielt und dem der Führerschein entzogen wurde. Laut Wernli ist das Handeln des Autofahrers „eine mittelschwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16b Abs. 1″ des Strassenverkehrsgesetzes, die einen Führerscheinentzug von mindestens einem Monat und eine Busse mit sich zieht.
In einem eigenen Artikel weist der TCS zusätzlich auf weitere Regeln hin, gegen die man beim Fahren eines Autos verstösst, das man nur unzureichend von Eis befreit hat. So heisst es in Artikel 57, Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung: „Kontrollschilder, Geschwindigkeitstafeln und ähnliche Zeichen müssen in gut lesbarem Zustand, Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel sauber gehalten werden.“
Neben einer Busse und Führerscheinentzug können bei einem Unfall aufgrund der Grobfahrlässigkeit Leistungsminderungen durch den Versicherer drohen. Grundlage dafür ist Artikel 14, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes: „Hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte das Ereignis grob fahrlässig herbeigeführt, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem dem Grade des Verschuldens entsprechenden Verhältnisse zu kürzen.“
„Alle Scheiben und Rückspiegel müssen schnee- und eisfrei sein“, schreibt Christine Wernli zum fahrtüchtigen Auto im Winter und ergänzt, dass man darüber hinaus die Autobeleuchtung reinigen muss und dass auch Motorhaube und Autodach vom Schnee befreit sein müssen.
Eiskratzen funktioniert nicht mit jedem Eiskratzer gleich gut. Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtete im Dezember 2013 über einen Test des TCS, bei dem zehn Eiskratzer getestet wurden, von denen vier zusätzlich einen Schneebesen besassen. Unterschiedlich waren bereits die Preise der Produkte, die zwischen einem und 40 Franken lagen. Unterschiedlich waren aber auch die Ergebnisse beim Eiskratzen. Drei der Krater erhielten vier von fünf TCS-Sternen und 62, 70 beziehungsweise 72 von 100 Punkten. Die drei damals am besten bewerteten Eiskratzer hiessen X-treme Messing, Rota-Brush Teleskop und Kungs, wobei es sich bei den beiden letztgenannten um Schneebesen mit Eiskratzer handelt.
Verunfallt man mit einem Auto mit weitgehend vereister Windschutzscheibe, können beispielsweise Haftpflichtversicherungen helfen, bei denen der Versicherer auf Leistungsminderungen bei Grossfahrlässigkeit verzichtet. Den Fahrer sollte das aber nicht dazu verführen, fortan mit nachlässig vom Eis befreiten Scheiben zu fahren. Schliesslich bleiben noch die drohende Busse und der mögliche vorübergehende Führerscheinentzug als Strafe. Zudem gefährdet der Fahrer durch eine Grobfahrlässigkeit sich und andere.
Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn es darum geht, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Im konkreten Fall, den Christine Wernli im Helvetia-Blog schildert, konnte die Versicherung zwar eher wenig helfen, weil Busse und Führerscheinentzug gerechtfertigt waren. Immerhin erhielt der Versicherte jedoch „aufgrund der Versicherungsbedingungen die Verfahrenskosten“ zurück. In anderen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung aber noch weitaus mehr tun. Die möglichen Leistungen reichen von telefonischer Rechtsberatung bis zu einer juristischen Vertretung vor Gericht.
Wer zu schnell fährt, erhält eine Strafe, wenn er erwischt wird. Das ist eine klare Sache, meistens jedenfalls. Aber keineswegs immer. Es gibt einige Fälle, in denen ein Notstand zu schnelles Fahren rechtfertigt. Einen derartigen Fall, in dem ein Notstand eine Geschwindigkeitsübertretung gerechtfertigt hat, sodass der Fahrer eine Busse NICHT zahlen muss, hat jüngst das Unternehmen COOP Rechtsschutz in seinem Kundenmagazin „Core“ geschildert. Allerdings machte der Versicherer dabei auch darauf aufmerksam, dass die Entscheidung „Notstand oder nicht?“ von den Strafbehörden getroffen wird und dass die Behörden eher zurückhaltend mit der Annahme sind, dass einer vorliegt.
Coop Rechtsschutz dokumentiert den Fall der zu schnellen Autofahrt, die mit einem Notstand erklärt wird, in Text- und Comicform. Geschildert wird der Fall einer Familie, deren Sohn Tom nach einem Streit mit seiner Schwester gegen die Tür knallt und sich verletzt. Er hat das daraufhin Gefühl, dass sich alles in seinem Kopf dreht. Er friert und ihm ist schlecht, sodass Laien in keiner Weise beurteilen können, wie ernst die Lage wirklich ist. Die Familie ruft deshalb im Spital an, schildert die Situation und wird aufgefordert, mit Tom sofort vorbeizukommen. Mit dem Auto rast sie in Richtung Krankenhaus, wobei das Auto aufgrund zu schneller Geschwindigkeit geblitzt wird.
Im Spital stellt sich heraus, dass Toms Verletzungen relativ harmlos sind. Alles ist erst einmal gut. Zwei Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt erhält die Familie allerdings einen Bussgeldbescheid. Sie soll 600 Franken zahlen, weil sie statt erlaubter 120 km/h 150 km/h gefahren ist. Die Familie akzeptiert den Bescheid nicht, da die Geschwindigkeitsübertretung aus ihrer Sicht aufgrund einer Notlage geschehen ist. Toms Vater ruft den COOP Rechtsschutz an.
Der zuständige Berater erzählt ihm, dass ein Einspruch innerhalb von zehn Tagen erfolgen muss. Aber er wird auch darüber hinaus für die Familie tätig. So besorgt er unter anderem den Arzt- und den Polizeirapport und stellt beides mitsamt einem Begleitschreiben der Familie von Tom zur Verfügung, damit die alles zum zuständigen Richter schicken kann. 14 Tage später kommt der Bescheid, dass die Busse nicht mehr bezahlt werden muss. Der Einspruch hat Erfolg gezeigt.
Die Entscheidung des Richters, die Sache einzustellen, basierte auf Artikel 17 (Rechtfertigender Notstand) des Schweizer Strafgesetzbuchs. In diesem Artikel heisst es: „Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.“ Abgegrenzt wird der rechtfertigende Notstand vom in Artikel 18 definierten „Entschuldbaren Notstand“. Er kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Autofahrer von einem anderen Autofahrer verfolgt wird, aufgrund der Verfolgung nachvollziehbar um sein Leben fürchtet und deshalb zu schnell fährt.
Allzu sehr sollte man sich allerdings nicht darauf verlassen, dass man aufgrund eines Notstands entschuldigt wird. Die Schweizer Strafbehörden nehmen Notstand-Situationen nur mit äusserster Vorsicht an, schreibt COOP Rechtsschutz. Und bisweilen kann es auch passieren, dass verschiedene Kantone Sachlagen unterschiedlich bewerten. So berichtet etwa Verkehrs-Recht.ch über einen Fall, der dem von Toms Familie ähnelt. In der auf Verkehrs-Recht.ch geschilderten Situation ging es um einen Vater, der aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation seines neugeborenen Babys für eine sehr wichtige Entscheidung ins Spital fahren musste, weil die Mutter des Kindes nicht ansprechbar war. Der Vater fuhr in St. Gallen 60 km/h durch eine 30 km/h-Zone, wobei die Staatsanwaltschaft im Kanton im Nachhinein eine Notstandssituation annahm, sodass kein Bussgeld anfiel. Anders sah die Sache allerdings im Heimatkanton des Vaters, in Thurgau. Das dortige Strassenverkehrsamt entzog dem Mann den Führerschein, weil aus seiner Sicht keine Notstandssituation gegeben war. Erst das Bundesgericht entschied, dass der Führerscheinentzug nicht rechtmässig war, sodass der Mann aufgrund des Notstands völlig ungeschoren davonkam.
Die Beispiele zeigen, dass bisweilen unterschiedliche Interpretationen existieren, ob ein Notstand vorliegt oder nicht. Für solche Fälle kann es sehr sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Sie bietet unterstützende Beratung, durch die sich abschätzen lässt, ob ein Einspruch gegen ein Bussgeldbescheid sinnvoll ist. Ist er sinnvoll, hilft die Versicherung auch bei weiteren juristischen Schritten und ermöglicht einen qualifizierten Rechtsbeistand.
Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto unterwegs ist, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Führerausweisentzug rechnen – aber nicht nur dann. Auch bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird, neben einer Busse, oft als zusätzliche Administrativmassnahme der Führerausweis entzogen. Vor allem für Personen, die als Chauffeur oder als Aussendienstmitarbeiter tätig sind, kann dies verheerende Folgen haben. Unter Umständen ist der Arbeitsplatz gefährdet. Lesen Sie hier, wie man dagegen vorgehen kann und was für Vorteile eine Rechtsschutzversicherung mit sich bringt.
Wer einen Rekurs gegen ein Administrativverfahren einlegen will, benötigt, neben viel Zeit und Aufwand, ein profundes Wissen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Ohne Beihilfe einer fachkundigen Person ist ein erfolgreicher Rekurs sehr unwahrscheinlich. Beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung profitieren Sie davon, dass jederzeit ein einsatzbereiter Berater oder Jurist zur Verfügung steht. Neben dem Fachwissen der Versicherungsexperten werden darüber hinaus die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung von der Versicherung übernommen.
Die Rechtsschutzversicherung prüft im Fall eines zusätzlichen Administrativverfahrens, ob die Verfügung überhaupt der rechtlichen Grundlage entspricht. Die Juristen der Versicherungsgesellschaft verhandeln mit den zuständigen Behörden über die Modalitäten des Entzugs des Führerausweises, damit Sie in Ihren beruflichen Tätigkeiten so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Können Sie bisher eine unfallfreie Fahrpraxis nachweisen, wird dies bei der Länge des Ausweisentzuges berücksichtigt. Weiter analysieren die Experten der Rechtsschutzversicherung den Unfallhergang. Unter Umständen kann einem anderen Unfallbeteiligten eine Mitschuld nachgewiesen werden, was Sie entlasten wird.
Damit man aber diese Vorteile der Rechtsschutzversicherung geniessen kann, muss man diese prophylaktisch abschliessen und nicht erst nach einem Verkehrsunfall, denn alle Rechtsschutzversicherer haben eine Wartefrist von mindestens 3 Monate.